Hinweise zu Baukränen und Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

Hinweise:

 

  • Standplätze für Baukräne sollen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück vorgesehen werden
  • Antragsteller für verkehrsregelnde Maßnahmen ist grundsätzlich die ausführende Firma
  • Bitte beachten Sie, dass für Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum ab 15.02.2022 die RSA 2021 mit den neuen Regelplänen Anwendung findet. Dies erfolgt unabhängig von dem noch ausstehenden Einführungserlass in Bayern, da die Regelungen der neuen RSA 2021 den Vorgaben der StVO entsprechen.

    Um zweifelsfrei zu erkennen, welcher Regelplan aus welcher Fassung der RSA Verwendung finden soll, ist bei allen Anträgen ein Regelplan beizulegen. Eine Bezugnahme auf die Nummer reicht derzeit nicht.

     

  • Bei Einreichen des Antrags muss nun auch zwingend für alle Straßen ein Nachweis über eine Schulungsnachweis gemäß MVAS 99 erbracht werden. Die letzte Schulung sollte nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

 

  • Sie können Ihren Antrag auch per Mail in digitaler Form bei der VG Aindling stellen:

     

    Beate.pussl@vg-aindling.de

    Isabella.lukasch@vg-aindling.de

     

  • Für Arbeitsstellen, welche sich auf die Kreisstraßen auswirken,  ist das Landratsamt Aichach-Friedberg zuständig .Beim Landratsamt Aichach-Friedberg besteht für diese Antragsstellung auch die Möglichkeit Anträge über ein Onlineportal zu stellen. Alle notwendigen Informationen entnehmen Sie bitte angefügtem Dokument.

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