Grundsteuer - Korrektur des Grundlagenbescheids
Die Grundsteuerbescheide werden ab 03. Januar 2025 von den Mitgliedsgemeinden an die Bürger versandt.
Sollten bei der Durchsicht des Bescheides Korrekturen erforderlich sein, die den Grundlagenbescheid des Finanzamtes betreffen, bitten wir Sie entsprechende Änderung mit Hilfe des nachfolgenden Antrags beim Finanzamt Augsburg-Land einzureichen.
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