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Verwaltungsgemeinschaft Aindling | Online: https://www.vg-aindling.de/
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Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Johannes Schön | 08237 9607- 20 | 009 |