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Bekanntmachung vom 03.12.2009
Leider kommt es immer wieder zu Missverständnissen bei den Bürgern bei der Unterscheidung von Verkaufsverpackungen und anderen Kunststoffabfällen. Daher dürfen wir Ihnen noch einige Infos geben.
Richtiges Sortieren: Die Kommunale Abfallwirtschaft bittet in diesem Zusammenhang alle Bürger um ihr Verständnis, dass in die Container für PP/PS, PE/PET-Hohlkörper, Tetrapack, PE-Folien, Restkunststoffe, Styropor und Verpackungschips nur Verkaufsverpackungen eingegeben werden können. Nur für diese Wertstoffe / Verkaufsverpackungen wurde beim Kauf ein sog. Lizenzentgelt an ein duales Rücknahmesystem gezahlt. Mit diesem Lizenzentgelt stellt der Verpackungshersteller sicher, dass der Endverbraucher, also unsere Landkreisbürger, diese Verpackung kostenfrei entsorgen kann. Insbesondere weisen wir daraufhin, dass der Restkunststoffcontainer auf den Wertstoffsammelstellen deshalb kein Container für Restmüll, weshalb z. B. blaue Säcke, Malerfolien, Gewächshausfolien, Dämmmaterialien aller Art, Videokassetten, Plastikspielzeug, etc. dort nicht eingeworfen werden dürfen. Die Wertstoffsammelstellenbetreuer vor Ort sind bei Fragen gerne behilflich. Nähere Informationen, was in welchem Container auf der Wertstoffsammelstelle entsorgt werden darf, können alle Bürger auch den Infoflyern “Verkaufsverpackungen“, „Sonstige Wertstoffe“, „Sperrmüll“ und „Abfall-ABC“ entnehmen. Die Broschüren können über die Gemeinde oder das Landratsamt bezogen werden bzw. im Internet unter www.lra-aic-fdb.de unter der Rubrik Landratsamt à Kom. Abfallwirtschaft à Broschüren heruntergeladen werden.
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